
Klasse B (Auto)
Klasse B ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die Summe der zulässigen Gesamtmassen (Zugfahrzeug+Anhänger) die 3.500 kg nicht überschreiten. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vorher abgelegt werden. Die Führerscheinklassen AM und L werden miterteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Klasse B ab 17 Jahre
Ab 16,5 Jahren darf die Ausbildung begonnen werden. Die Ausbildung gilt für die Klassen B und BE. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vorher abgelegt werden. Mehr zum Thema »
Klasse B mit Schlüsselnummer 78(Automatik) ab 17 bzw. 18 Jahren
Die komplette Fahrausbildung, inklusive Fahrprüfung, wird auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt. Nach der bestandenen Fahrprüfung, ist man lediglich zum führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe befugt.
Klasse B197 ab 17 bzw. 18 Jahren
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
-mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
-Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
-Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
-Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden
-Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden