Klasse B (Auto)

Klasse B ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die Summe der zulässigen Gesamtmassen (Zugfahrzeug+Anhänger) die 3.500 kg nicht überschreiten. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vorher abgelegt werden. Die Führerscheinklassen AM und L werden miterteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Klasse B ab 17 Jahre

Ab 16,5 Jahren darf die Ausbildung begonnen werden. Die Ausbildung gilt für die Klassen B und BE. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vorher abgelegt werden. Mehr zum Thema »

Klasse B mit Schlüsselnummer 78(Automatik) ab 17 bzw. 18 Jahren

Die komplette Fahrausbildung, inklusive Fahrprüfung, wird auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt. Nach der bestandenen Fahrprüfung, ist man lediglich zum führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe befugt.

Klasse B197 ab 17 bzw. 18 Jahren

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

-mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
-Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
-Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
-Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden
-Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden

 

Klasse BE (Auto mit Anhänger)

Klasse BE ab 17 bzw. 18 Jahren

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bis maximal 3.500 kg.

Erste Hilfe Kurse

Ein Erste Hilfe Kurs ist eng mit dem Führerschein verbunden. Hier kannst du dich für einen Kurs anmelden:

Ausbildungsplan

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Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung II
Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19/21
81373 München

Tel.: 089 233-96090
Fax: 089 233-68757
E-Mail:

Fahrerlaubnis erstmalig beantragen (Link zum KVR)

Fahrerlaubnis mit 17 beantragen (Link zum KVR)

Erweiterung einer Fahrerlaubnis beantragen (Link zum KVR)

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins beantragen (Link zum KVR)

Auskünfte zu laufenden Anträgen der Führerscheinstelle (Link zum KVR)

(Alle Angaben ohne Gewähr)